Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen
Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.
Angaben zum Dienstleistungserbringer
Senioren Wohnpark Stefana
Saarbrücker Straße 2
66839 Schmelz
Saarland
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Die Website des Senioren Wohnpark Stefana dient der Information über unsere Pflege- und Betreuungsangebote sowie über das Wohnen im Alter. Nutzerinnen und Nutzer können sich über unsere Leistungen wie stationäre Pflege, Kurzzeitpflege, betreutes Wohnen und Wohngemeinschaften informieren.
Darüber hinaus bietet die Website die Möglichkeit, Kontakt mit uns aufzunehmen, Beratung anzufragen oder sich über berufliche Perspektiven in unserer Einrichtung zu informieren. Ziel ist es, einen einfachen Zugang zu Informationen und Ansprechpartnern rund um Pflege, Betreuung und Wohnen im Seniorenalter bereitzustellen.
Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung
Die Inhalte unserer Website werden digital bereitgestellt und sind über verschiedene Endgeräte wie Computer, Tablets und Smartphones abrufbar. Nutzerinnen und Nutzer können sich eigenständig über unsere Angebote informieren und über bereitgestellte Kontaktmöglichkeiten – wie Telefon, E-Mail oder Kontaktformular – mit uns in Verbindung treten.
Beratungsleistungen erfolgen individuell und persönlich, entweder telefonisch, per E-Mail oder im Rahmen eines persönlichen Gesprächs vor Ort im Senioren Wohnpark Stefana. Terminvereinbarungen können direkt über die Website initiiert werden.
Unser Ziel ist es, die Informationen klar strukturiert, verständlich und möglichst barrierearm bereitzustellen, damit alle Nutzerinnen und Nutzer einen einfachen Zugang zu unseren Angeboten erhalten.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Wir setzen uns für digitale Barrierefreiheit ein und verfolgen das Ziel, unsere Website so zu gestalten, dass sie für alle Nutzerinnen und Nutzer uneingeschränkt zugänglich ist. Daher arbeiten wir kontinuierlich daran, die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) vollständig umzusetzen.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über den aktuellen Stand der Umsetzung wichtiger Zugänglichkeitsmerkmale:
Tastaturbedienbarkeit
Wir haben darauf geachtet, dass interaktive Elemente wie Links, Buttons und Formulare mit der Tastatur erreichbar und bedienbar sind.
Vorlesefunktion / Screenreader-Kompatibilität & ARIA-Attribute
Unsere Seitenstruktur verwendet aussagekräftige Überschriften-Tags (H1–H3) und erklärt Inhalte klar. Moderne Screenreader können unsere Inhalte erfassen. Für Spezialelemente wurden ARIA-Attribute ergänzt, um zusätzliche Informationen barrierefrei bereitzustellen.
Optimierte Kontraste & flexible Schriftgrößen
Wir verwenden ausreichende Farbkontraste zwischen Text und Hintergrund, damit Inhalte gut lesbar sind – auch bei geringerer Sehleistung. Die Schriftgrößen lassen sich flexibel anpassen, z. B. über die Zoom‐Funktion des Browsers, ohne dass Inhalte unlesbar oder unbrauchbar werden.
Bilder mit Alt-Texten & strukturierte Inhalte
Bildinhalte sind mit aussagekräftigen Alternativtexten versehen, sodass Screenreader sie korrekt interpretieren können. Zudem sind Inhalte in logischen Abschnitten mit klaren Überschriften strukturiert.
Regelmäßige Überprüfung und Weiterentwicklung
Wir prüfen unsere Webseite kontinuierlich auf Barrieren und reagieren auf Rückmeldungen von Nutzerinnen und Nutzern. Dabei streben wir eine bessere Vereinbarkeit mit den anerkannten Standards an.
Einige Inhalte unserer Website sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei.
Wir sind bemüht, diese Inhalte nach und nach zu überarbeiten oder barrierefreie Alternativen bereitzustellen. Die vollständige Umsetzung ist derzeit in Planung, kann jedoch noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.
Ziel ist es, mittelfristig alle zentralen Informationen in einer barrierefreien Form zur Verfügung zu stellen.
Erstellung der Barrierefreiheitserklärung
Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 27.08.2026
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 27.08.2026
Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit
Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung.
Feedbackmöglichkeit und Kontaktangaben
Adresse:
Senioren Wohnpark Stefana
Saarbrücker Straße 2
66839 Schmelz
Bei erkannten Mängeln und Fragen zur Barrierefreiheit schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an info@stefanagmbh.de
Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: 0391 / 5676970
E-Mail: mlbf@ms.sachsen-anhalt.de